Änderungen bei der An‑ und Abmeldung Ihres Stromvertrages


Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Meldefristen bei Umzügen maßgeblich verändern. Diese Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und setzt eine EU-Richtlinie (2019/944) in nationales Recht um. Mit der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels entfällt die bisherige Möglichkeit, An- oder Abmeldungen rückwirkend vorzunehmen –ohne Ausnahmen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Rückwirkende Meldungen sind damit nicht mehr möglich.

Zukünftige Meldungen: An- oder Abmeldungen müssen rechtzeitig für einen zukünftig festgelegten Termin gemeldet werden.

Rechtzeitige Planung ist entscheidend: Um für Sie zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte planen Sie Ihre An- und Abmeldungen mindestens 14 Tage im Voraus ein.

  • Die Vertragsbedingungen bleiben unverändert: Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts.
  • MaLo-ID gewinnt an Bedeutung

Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.

Die An- oder Abmeldung Ihres Stromvertrages können Sie uns wie folgt mitteilen:

Sollten Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser Kundenservice (Tel: 0 68 81 / 969-180) gerne weiter.