Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Meldefristen bei Umzügen maßgeblich verändern. Diese Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und setzt eine EU-Richtlinie (2019/944) in nationales Recht um. Mit der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels entfällt die bisherige Möglichkeit, An- oder Abmeldungen rückwirkend vorzunehmen –ohne Ausnahmen.
Was bedeutet das für Sie?
- Rückwirkende Meldungen sind damit nicht mehr möglich.
Zukünftige Meldungen: An- oder Abmeldungen müssen rechtzeitig für einen zukünftig festgelegten Termin gemeldet werden.
Rechtzeitige Planung ist entscheidend: Um für Sie zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte planen Sie Ihre An- und Abmeldungen mindestens 14 Tage im Voraus ein.
- Die Vertragsbedingungen bleiben unverändert: Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts.
- MaLo-ID gewinnt an Bedeutung
Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.
Die An- oder Abmeldung Ihres Stromvertrages können Sie uns wie folgt mitteilen:
- über unsere Internetseite per Online-Service.
- per E-Mail an gwe@eppelborn.de oder persönlich in unserem Kundencenter.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser Kundenservice (Tel: 0 68 81 / 969-180) gerne weiter.