Entlastung durch Strompreisbremse kommt zeitverzögert


Liebe Stromkunden,

das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)“ wurde am 15.12.2022 vom Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet. Die sogenannte „Strompreisbremse“ wird rückwirkend ab 1. Januar 2023 berechnet. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2023, eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich.

Die „Strompreisbremse“ bewirkt, dass viele unserer Kunden ab März 2023 weniger für Ihre Stromlieferung bezahlen. Allerdings bewegt sich der monatliche Entlastungsbetrag mengenabhängig bei den allermeisten Kunden im einstelligen €-Bereich.

Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist, der individuellen Abrechnung in verschiedenen Tarifkonstellationen und der inhaltlich und technisch aufwendigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem, kommt es bei der Umsetzung der „Strompreisbremse“ sowie der entsprechenden Kommunikation an Endkunden leider zu Verzögerungen. Neben vielen anderen Energieversorgern betrifft dies auch die Gemeindewerke Eppelborn.

Wir bitten hierfür um Verständnis und werden unsere Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wie sich die „Strompreisbremse“ für sie persönlich auswirkt.

kommpower- Kunden der Gemeindewerke Eppelborn entstehen durch die Verzögerung keine Nachteile, sie werden ihre Entlastung selbstverständlich in voller Höhe erhalten.

Ihre Gemeindewerke Eppelborn